Strafregisterbescheinigung
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:42 Uhr
Sie können eine Strafregisterbescheinigung bei jedem Magistrat oder Gemeindeamt beantragen. Eine aufrechte polizeiliche Meldung in dieser Gemeinde ist nicht erforderlich. Die Beantragung der Strafregisterbescheinigung muss persönlich am Meldeamt erfolgen. Mitzubringen sind: Geburtsurkunde, evt. Heiratsurkunde und Lichtbildausweis.




