Bürgerservice von A-Z
Abfallsäcke - Müllsäcke
Dienstag, den 02. September 2008 um 21:24 Uhr
Gelbe Säcke können kostenlos während der Amtszeiten im Gemeindeamt abgeholt werden.
Restmüllsäcke können zum Preis von € 5,00 pro Stück während der Amtszeiten im Gemeindeamt gekauft werden.
Bauanzeigen
Dienstag, den 02. September 2008 um 19:26 Uhr
Für Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Gemeindeamt.Baubewilligungsansuchen
Dienstag, den 02. September 2008 um 18:27 Uhr
Für Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Gemeindeamt.Bebauungsplan
Dienstag, den 02. September 2008 um 17:27 Uhr
Der Bebauungsplan, der vom Gemeinderat anhand des Flächenwidmungsplanes festgelegt wird, enthält jene Bestimmungen, wie in den einzelnen Teilen des Baulandes gebaut werden darf. Informationen dahingehend bekommen Sie direkt im Gemeindeamt.Behindertenhilfe
Dienstag, den 02. September 2008 um 15:29 Uhr
Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in help.gv.at im Bereich BehinderungEheschließung
Dienstag, den 02. September 2008 um 14:30 Uhr
Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in help.gv.at im Bereich EheschließungFamilienbeihilfe
Dienstag, den 02. September 2008 um 13:31 Uhr
Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in help.gv.at im Bereich GeburtFormulare und Anträge
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:47 Uhr
z.B. für Familienpass, Schulbeginnbeihilfe, Schulveranstaltungsbeihilfe, Fernpendlerbeihilfe bekommen Sie im GemeindeamtKontakt
Geburt
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:47 Uhr
Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in help.gv.at im Bereich GeburtGewerbeangelegenheiten
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:46 Uhr
Zuständig für Gewerbeberechtigungen und Gewerbescheine:Bezirkshauptmannschaft
Grundsteuer-Befreiung
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:46 Uhr
Ansuchen um Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt.
Kommunalsteuer
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:45 Uhr
Mit dem Steuerreformgesetz 1993 wurde die Lohnsummensteuer von der Kommunalsteuer abgelöst. Bei der Kommunalsteuer handelt es sich ausschließlich um eine Gemeindeabgabe.Meldeauskunft
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:45 Uhr
Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in help.gv.at im Bereich MeldeauskunftMeldebestätigung
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:44 Uhr
Gebühren:
Verwaltungsabgabe: € 3,00 in bar
Bundesgebühr: € 13,20 in bar
Mindestsicherung
Montag, den 04. Juli 2011 um 11:21 Uhr
Anträge zur Erlangung einer Mindestsicherung erhalten Sie im Gemeindeamt oder bei der Bezirkshauptmannschaft-Sozialhilfe.
PendlerInnenbeihilfe NEU
Montag, den 04. Juli 2011 um 11:16 Uhr
Hier finden Sie das neue Formular für die Pendlerbeihilfe als Download und zum Direktausfüllen am PC.
Pflegegeldanträge
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:43 Uhr
Für jede Pensionsstelle existieren verschiedene Formulare und sind verschiedene Erfordernisse zu erfüllen (Auskünfte beim Gemeindeamt einholen)
Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in help.gv.at im Bereich Pflegevorsorge
Reisepass
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:42 Uhr
Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in help.gv.at im Bereich ReisepassSozialhilfe
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:42 Uhr
Anträge zur Erlangung einer Sozialhilfe erhalten Sie im Gemeindeamt oder bei der Bezirkshauptmannschaft-Sozialhilfe.Sperrmüll
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:40 Uhr
2 x jährlich Sperrmüllabfuhr in St.Marein bei Graz - Termine werden gesondert bekanntgegeben.Staatsbürgerschaftsnachweis
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:40 Uhr
Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in help.gv.at im Bereich StaatsbürgerschaftStandesamt
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:38 Uhr
zuständig u.a. für Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle innerhalb des Standesamtsverbandes .......
Öffnungszeiten:
Freitag von 14:00 - 17:00 Uhr.
Strafregisterbescheinigung
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:42 Uhr
Sie können eine Strafregisterbescheinigung bei jedem Magistrat oder Gemeindeamt beantragen. Eine aufrechte polizeiliche Meldung in dieser Gemeinde ist nicht erforderlich. Die Beantragung der Strafregisterbescheinigung muss persönlich am Meldeamt erfolgen. Mitzubringen sind: Geburtsurkunde, evt. Heiratsurkunde und Lichtbildausweis.
Tierkörperverwertung
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:38 Uhr
Sollte Ihr Tier verendet sein, ersuchen wir um Bekanntgabe im Gemeindeamt. Weiterleitung der Meldung erfolgt an die Tierkörperverwertung.
Todesfall
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:37 Uhr
Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in help.gv.at im Bereich TodesfallUnternehmensserviceportal
Montag, den 30. August 2010 um 12:24 Uhr
USP - eine Initiative der österreichischen Bundesregierung. Hier finden sich nützliche Informationen zu unternehmensrelevanten Themen wie z.B. Gründung eines Unternehmens, Steuern, Verpflichtungen im laufenden Betrieb, News und Veranstaltungen - www.usp.gv.at
Wählerevidenz
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:37 Uhr
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich an Wahlen oder Volksabstimmungen in Österreich dennoch beteiligen wollen, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl müssen Sie sich in die Europa- Wählerevidenz eintragen lassen. Eine einmal erfolgte Eintragung ist im Anschluss zehn Jahre lang gültig. Formulare liegen bei allen österreichischen Vertretungsbehörden auf. Welche Schritte Sie als AuslandsösterreicherIn unternehmen müssen, um in einer entsprechenden Wählerevidenz vermerkt zu sein (Antragstellung), lesen Sie auf den Informationsseiten des Bundesministerium für Inneres. Sie finden hier auch die entsprechenden Formulare zum herunterladen.Wahlkarten
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:36 Uhr
Für die Ausübung des Wahlrechts im Ausland benötigen Sie eine Wahlkarte (= ein Kuvert mit Stimmzettel und Kandidatenliste). Als AuslandsösterreicherIn können Sie Ihre Wahlkarte über die österreichischen Vertretungsbehörden anfordern. Umfassende Informationen zur Ausstellung Ihrer Wahlkarte erteilt das Bundesministerium für Inneres.Wenn Sie keine definitive Zustelladresse im Ausland bekannt geben können, so haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wahlkarte an ein im Ausland gelegenes Postamt übermitteln zu lassen. Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte wählen und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
Als weiteren Service für AuslandsösterreicherInnen haben die österreichischen Vertretungsbehörden nicht nur zu den Amtsstunden geöffnet! Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen die jeweilige Vertretungsbehörde im Ausland oder das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Anschriften finden Sie im Verzeichnis der österreichischen Vertretungen im Ausland.
Wohnsitz - Anmeldung Ummeldung Abmeldung
Dienstag, den 02. September 2008 um 12:34 Uhr
Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.
Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
1) Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen, z.B.: Reisepass und Geburtsurkunde.
2) Meldezettel - erhältlich auf unserer Homepage und am Gemeindeamt - ausgefüllt und von der Unterkunftgeberin/vom Unterkunftgeber und der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer unterschrieben.
Anmeldung des Hauptwohnsitzes: Ausgefüllter und vom Unterkunftgeber unterschriebener Meldezettel. Die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes wird gleichzeitig online von uns durchgeführt. Sie müssen also nicht mehr zur „alten“ Gemeinde gehen.
Anmeldung weiterer Wohnsitz: oben genannte öffentlichen Urkunden und die Meldezettel vom jetzigen Hauptwohnsitz zur Einsichtnahme.
Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde
Abmeldung eines verstorbenen Familienmitgliedes: Sterbeurkunde
Abmeldung bei Verzug im Inland: Sie brauchen nur auf das Gemeindeamt des neuen Wohnsitzes gehen und dort wird bei der Anmeldung auch gleichzeitig die Abmeldung durchgeführt.
Abmeldung bei Verzug ins Ausland: Vorlage beider Meldezettel.
Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).




